Sitzung: 16.07.2020 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 034/2020 ST
Die Sitzungsvorlage Nr. 034/2020 ST vom 07.07.2020
liegt den Anwesenden vor.
Herr Neufeldt und Herr Wycisk beginnen mit der
Präsentation.
Herr Neufeldt bedankt sich für den kurzfristigen
Termin und die Einladung. Hintergrund sei, dass für die geplante Aufstellung
der Photovoltaikanlage eine neue Fördermittelausschreibung für das Projekt
bekanntgegeben worden sei, für die die Frist am 10. August 2020 ablaufe.
Hierfür benötige man den Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan.
/ Die
Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Liebhaber bedankt sich für den Vortrag.
Herr Dr. Bettermann befürwortet das geplante Projekt.
Weiterhin führt er aus, dass Wünsche seitens der UKA Nord gerne geäußert werden
dürfen.
Diese teilen mit, dass,
sollte Wasserstoff in der Mobilität hier Anwendung finden, man es begrüßen
würde, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Photovoltaikanlagen aufzustellen.
Der Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für den Bereich des Flurstückes 47,
Flur 30, Gemarkung Lüchow, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen
und ein Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“
gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO zur Realisierung und Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage mit Speicheroption einschließlich der
erforderlichen Nebenanlage auszuweisen.