Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

 

a)                  die folgende Haushaltssatzung (Stand: 18.01.2021):

 

Haushaltssatzung

der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 28.01.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

     1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                        12.268.800,00 Euro

     1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                       12.728.700,00 Euro

 

     1.3 der außerordentlichen Erträge                                                         285.100,00 Euro

     1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                         50.000,00 Euro

          

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           11.588.400,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit         11.644.500,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                        621.100,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                   3.596.600,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                2.974.800,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                  337.500,00 Euro

               

Nachrichtlich Gesamtbetrag:

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                           15.184.300,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                          15.578.600,00 Euro

  Saldo                                                                                                                  -  394.300,00 Euro

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.974.800,00 Euro veranschlagt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden im Jahr 2021 nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.862.800,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)     420 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                          420 v. H.

 

2.            Gewerbesteuer                                                                                                            420 v. H.

 

§ 6

 

Gemäß § 12 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung wird die Wertgrenze für bauliche Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 20.000,00 Euro festgelegt. Bevor Investitionen oberhalb dieser Wertgrenzen durchgeführt werden, ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchzuführen. Für Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze erfolgt eine Folgekostenberechnung. Soweit dies im Einzelfall sinnvoll ist, wird auch für Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt.

 

Lüchow (Wendland), 28.01.2021

Stadt Lüchow (Wendland)

 Der Stadtdirektor

 (Schwedland)

 

 

b)                  den Haushaltsplan 2021 mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 18.01.2021).