Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland)

 

A)

erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zum Bau einer maximal 6 m tiefen Überdachung des Marktplatzes (beginnend ab dem Gebäude Hotel „Ratskeller“) und

 

-       erteilt ihre Zustimmung zu einem mit der Denkmalpflege abgestimmten Entwurf im Rahmen des denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Bau der unter Buchstabe A) genannten Maßnahme, und

 

-       schließt mit der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH einen Vertrag über die Unterhaltung, die Verkehrssicherungspflicht, die Entwässerung der Überdachung sowie über den Rückbau sollte das Hotel „Ratskeller“ nicht mehr als Restaurant genutzt werden.

 

B)

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Lüchow (Wendland),

 

  1. der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH eine Sondernutzungserlaubnis im Sinne der Sondernutzungssatzung für einen maximal 6 m breiten Streifen entlang des Gebäudes Hotel „Ratskeller“ zum dauerhaften Betrieb einer Außengastronomie zu erteilen, sowie

 

  1. der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH eine Sondernutzungserlaubnis zum Betrieb einer Außengastronomie für den im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 005/2021 ST vom 25.02.2021 als Anlage beigefügt ist, grün markierten Bereich zu erteilen und

 

  1. die unter den Ziffern 1) und 2) beschlossenen Punkte werden im Grundbuch des Markplatzes durch eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Eigentümers des Grundstücks des Hotels „Ratskeller“ eingetragen. Die Grunddienstbarkeit wird mit einer Löschungsbewilligung versehen, sollte das Hotel „Ratskeller“ nicht mehr als Restaurant genutzt werden.