Sitzung: 27.05.2021 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 024/2021 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für ehrenamtliche
Tätigkeiten im Rahmen der durchzuführenden Wahlen beträgt die
Aufwandsentschädigung
1.
für die
Teilnahme an Sitzungen als Mitglied der Wahlausschüsse der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) oder deren Gliedgemeinden 25,00 €/Sitzung. Auf Antrag können
Fahrkosten und Fernsprechkosten sowie Verdienstausfall im Rahmen des § 14
Absatz 2 und 3 NKWO oder entsprechender Regelungen ersetzt werden,
2. für
die ehrenamtlichen Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) oder deren Gliedgemeinden je Wahltag für die/den
Wahlvorstand |
40,00 € |
Schriftführende |
40,00 € |
stellv. Wahlvorstand |
35,00 € |
stellv. Schriftführende |
35,00 € |
Beisitzende |
30,00 € |
3.
für die
aufgrund der Corona-Situation für den Ablauf der Wahlhandlungen 2021
notwendigen freiwilligen Helferinnen/Helfer je Wahltag 20,00 €.