Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der durchzuführenden Wahlen beträgt die Aufwandsentschädigung

 

1.                   für die Teilnahme an Sitzungen als Mitglied der Wahlausschüsse der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) oder deren Gliedgemeinden 25,00 €/Sitzung. Auf Antrag können Fahrkosten und Fernsprechkosten sowie Verdienstausfall im Rahmen des § 14 Absatz 2 und 3 NKWO oder entsprechender Regelungen ersetzt werden,

 

2.            für die ehrenamtlichen Mitglieder der Urnen- und Briefwahlvorstände der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) oder deren Gliedgemeinden je Wahltag für die/den

                Wahlvorstand

40,00 €

                Schriftführende

40,00 €

                stellv. Wahlvorstand

35,00 €

                stellv. Schriftführende

35,00 €

                Beisitzende

30,00 €

 

 

 

 

 

 

 

3.                   für die aufgrund der Corona-Situation für den Ablauf der Wahlhandlungen 2021 notwendigen freiwilligen Helferinnen/Helfer je Wahltag 20,00 €.