Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -

Nachdem SGA Klauck den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage Nr. 177/1 vom 27.08.2007 vorgetragen hat, beschließt der Brandschutzausschuss, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, auch weiterhin den nicht für den Verdienstausfall verbrauchten Anteil der Personalkostenerstattung für gebühren- oder kostenerstattungspflichtige freiwillige Hilfeleistungen an die Freiwilligen Feuerwehren weiterzuleiten.

Es erfolgt eine komplette Auszahlung an die Freiwilligen Feuerwehren mit der Begrenzung, dass maximal 40,00 € pro aktiven Feuerwehrkameraden und Jahr ausgezahlt werden. Diese Regelung soll solange Bestand haben, bis ein Budgethaushalt bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Auszahlung wie folgt:

 

-           30 % werden an die Freiwilligen Feuerwehren (ohne Höchstgrenze) ausgezahlt.

 

-           Die restlichen 70 % verbleiben im Budget der Feuerwehr und werden für die Beschaffung erforderlicher Ausrüstungsgegenstände verwendet.