Sitzung: 12.09.2007 Brandschutzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -
Vorlage: 177/1
Nachdem SGA Klauck den
Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage Nr. 177/1 vom 27.08.2007 vorgetragen
hat, beschließt der Brandschutzausschuss, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, auch weiterhin den nicht für den
Verdienstausfall verbrauchten Anteil der Personalkostenerstattung für gebühren-
oder kostenerstattungspflichtige freiwillige Hilfeleistungen an die
Freiwilligen Feuerwehren weiterzuleiten.
Es erfolgt eine
komplette Auszahlung an die Freiwilligen Feuerwehren mit der Begrenzung, dass
maximal 40,00 € pro aktiven Feuerwehrkameraden und Jahr ausgezahlt werden.
Diese Regelung soll solange Bestand haben, bis ein Budgethaushalt bei der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingeführt wird. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die
Auszahlung wie folgt:
- 30 % werden an die Freiwilligen
Feuerwehren (ohne Höchstgrenze) ausgezahlt.
- Die
restlichen 70 % verbleiben im Budget der Feuerwehr und werden für die
Beschaffung erforderlicher Ausrüstungsgegenstände verwendet.