Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.            der Punkt B. des Beschlusses des Tagesordnungspunktes 4. der Ratssitzung vom 18. März 2021 wird aufgehoben,

 

2.            der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH eine Sondernutzungserlaubnis im Sinne der jeweiligen Sondernutzungssatzung für einen maximal 6 m tiefen Streifen entlang des Gebäudes Hotel „Ratskeller“ zum dauerhaften Betrieb einer Außengastronomie zu erteilen,

 

3.            der Elbländischen Wohnungsgesellschaft mbH die Möglichkeit eine Sondernutzungserlaubnis entsprechend der jeweiligen Sondernutzungssatzung zum Betrieb einer Außengastronomie für den im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 005/2021 ST vom 25.02.2021 als Anlage beigefügt ist, grün markierten Bereich zu erteilen und

 

4.            inwieweit Punkt 2. grundbuchrechtlich  abzusichern ist, obliegt den Verhandlungen der Verwaltung in Abstimmung mit dem Notar.