Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die vorgelegte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022 bis 2024 sowie die Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2021 anzunehmen und

 

b)                  die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), die der Sitzungsvorlage Nr. 068/2021 SG/1 vom 08.12.2021 beigefügt sind.