Sitzung: 11.04.2022 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 008/2022 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt auf Grundlage des § 179 Absatz 1 NKomVG,
a) für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 keinen konsolidierten Gesamtabschluss nach § 128 Absatz 4 NKomVG aufzustellen und
b) für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 dem Konsolidierungsbericht nach keine Kapitalflussrechnung gemäß § 128 Absatz 6 Satz 3 NKomVG beizufügen.