Sitzung: 16.06.2022 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 025/2021 ST/2
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, grundsätzlich folgende Festsetzungen zum Klimaschutz in zukünftigen
Bauleitplänen zu prüfen:
1.
Grundstücksgrößen
festsetzen (max. Grundstücksgrößen)
Abstimmungsergebnis:
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2.
Bereiche
für MFH festsetzen
Abstimmungsergebnis:
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3.
Grünflächen
und Gewässerrandstreifen festlegen
Abstimmungsergebnis:
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4.
Ausschluss
von Schottergärten
Abstimmungsergebnis:
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5.
Vorgabe
von Gründächern, ggf. nur für Nebenanlagen
Abstimmungsergebnis:
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6.
Vorgabe
heller Fassaden und Bodenbelägen
Gestrichen!
7.
Anpflanzungsgebote
auf Baugrundstücken und Straßen
Abstimmungsergebnis:
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8.
Begrenzung
der Flächenversiegelung durch Reduzierung GRZ II
Abstimmungsergebnis:
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9.
Retentionsflächen
im Plangebiet (Wasserrückhaltung)
Abstimmungsergebnis:
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10.
Sickermöglichkeiten
auf den Grundstücken durch Festsetzung
Mindestgeländehöhe
Abstimmungsergebnis:
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11.
Firstrichtung
vorgeben
Gestrichen!
12.
Kompakte
Gebäudekubatur ermöglichen
Abstimmungsergebnis:
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13.
Pflicht
zur Photovoltaik
Abstimmungsergebnis:
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14.
Zentrale
Versorgung des Gebietes mit Wärme
Gestrichen!
15.
Mobilitätsstation
(Carsharing, öffentliche Lademöglichkeiten)
Abstimmungsergebnis:
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16.
Fossile
Hauptwärmeversorgung verbieten
Abstimmungsergebnis:
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Die endgültige Entscheidung über die zu treffenden Festsetzungen wird in
den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen.