Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            den Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 29. April 2022 zur Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2022 hinsichtlich der Festsetzung der Kreditgenehmigung des § 2 in Höhe von 422.500,00 € statt beantragten 1.048.600,00 € und

 

b)           das Investitionsprogramm wird wie folgt abgearbeitet:

 

/              Siehe Anlage!