Sitzung: 12.07.2022 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 043/2022 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die Mittel der nachfolgend genannten zahlungsunwirksamen Budgets
(innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
Bezeichnung |
Plan € |
Ist € |
Über- schreitung € |
noch zu genehmigen € |
Heimat und
Kultur |
5.000,00 |
22.223,84 |
17.223,84 |
20.422,76 |
Sonstige
Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie |
5.500,00 |
111.282,70 |
105.782,70 |
105.684,04 |
b)
den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
– Außenstelle Lüchow – geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
festzustellen,
c)
die Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur
Kenntnis zu nehmen,
d)
mit dem für 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in
Höhe von 1.096.588,15 € den bestehenden Verlustvortrag aus dem ordentlichen
Ergebnis über 201.525,02 € auszugleichen und
e)
dem Stadtdirektor – Herrn Sascha Liwke – gemäß § 129
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz für das Haushaltsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.