Herr Franke aus Lüchow (Wendland) fragt nach dem Sachstand zum Erwerb des Grundstücks in der Spötzingstraße.

 

Herr Todte erklärt, dass der Vertrag unterschrieben sei.

 

Des Weiteren fragt Herr Franke nach dem Ablauf zum Kauf des Grundstücks in der Humboldstraße/Leibnizstraße durch Herrn Schmid.

Er führt aus, dass dies ein ausgewiesenes Baugebiet für Familien mit Kindern gewesen sei und innerhalb eines Jahres bebaut werden musste.

Er erklärt, dass Herrn Schmidt eine Frist von 3 Jahren eingeräumt worden sei, welche bereits verstrichen sein solle, ohne dass der Bau eines Hauses stattgefunden habe. Herr Franke fragt, wie hier jetzt weiter verfahren werde.

 

Herr Todte erklärt, dass das Grundstück auf der Ecke sehr klein sei und gegebenenfalls für Familien nicht ansprechend gewesen sei und deswegen vielleicht keine Anfragen für das Grundstück eingegangen seien. Dies werde geprüft, genauso werde die von Herrn Franke erwähnte Bebauungspflicht geprüft und wenn eine Bebauungspflicht vorliege, werde Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen, um weitere Schritte einzuleiten.