Sitzung: 16.02.2023 Brandschutzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 053/2022 SG/1
Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, von der
Regelungsmöglichkeit nach § 2 Absatz 6 Nds. Brandschutzgesetz
Gebrauch zu machen und zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die
Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zu
lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig
ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1
des Nds. Brandschutzgesetzes nicht gefährdet wird.
Sofern eine Verkehrsregelung im Einzelfall nicht wahrgenommen werden
kann, ist die Entscheidung durch die Verwaltung zu kommunizieren.
Zusätzlich erforderliche Ausbildungen sind durch die Samtgemeinde zu
finanzieren.