Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt die vorliegenden Zweckvereinbarungen nach § 5 NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Schnega ab. Die kommunale Zweckvereinbarung dient der Bereitstellung von Räumlichkeiten für eine Krippen- und eine Kita-Gruppe (beziehungsweise entsprechend der Anzahl des festgestellten Bedarfs). Der Beschluss vom 15. Juli 2021 bezüglich des Gesamtkonzeptes mit Schule und Kindertagesstätte in einem Gebäude wird damit aufgehoben.