Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

  1. Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, von dem § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) für die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 Gebrauch zu machen. Demnach wird von der Erstellung des Anhanges nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 KomHKVO und der Erstellung der Teilrechnungen gem. § 52 Abs. 3 und § 53 Abs. 3 KomHKVO für die genannten Haushaltsjahre abgesehen.

  2. Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt gem. § 2 NBKAG, dass in den Haushaltsjahren 2019, 2020, 2021 und 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.