Sitzung: 15.04.2024 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 013/2024 ST
- Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
beschließt, von dem § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur
Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) für die Jahresabschlüsse der
Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 Gebrauch zu machen. Demnach wird
von der Erstellung des Anhanges nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 KomHKVO und der
Erstellung der Teilrechnungen gem. § 52 Abs. 3 und § 53 Abs. 3 KomHKVO für
die genannten Haushaltsjahre abgesehen.
- Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
beschließt gem. § 2 NBKAG, dass in den Haushaltsjahren 2019, 2020, 2021
und 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die
Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.