Sitzung: 30.04.2024 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 014/2024 SG
1)
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beschließt, von dem § 1 Absatz 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur
Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) für die Jahresabschlüsse der
Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 Gebrauch zu machen. Demnach wird von
der Erstellung des Anhangs nach § 128 Absatz 2 Nr. 4 KomHKVO und
der Erstellung der Teilrechnungen gemäß § 52 Absatz 3 und § 53
Absatz 3 KomHKVO für die genannten Haushaltsjahre abgesehen.
2) Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt gemäß § 2 NBKAG, dass in den
Haushaltsjahren 2019, 2020, 2021 und 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von
§ 155 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses
nicht umfasst.