Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

1)    Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, von dem § 1 Absatz 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) für die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 Gebrauch zu machen. Demnach wird von der Erstellung des Anhangs nach § 128 Absatz 2 Nr. 4 KomHKVO und der Erstellung der Teilrechnungen gemäß § 52 Absatz 3 und § 53 Absatz 3 KomHKVO für die genannten Haushaltsjahre abgesehen.

2)    Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt gemäß § 2 NBKAG, dass in den Haushaltsjahren 2019, 2020, 2021 und 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.