Sitzung: 30.04.2024 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 017/2024 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
-Die Gemeinden werden aufgefordert, bis zum 30. Juli 2024
konkrete Projekte für ihr Gebiet an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu
benennen. Hierzu gehört auch eine Einigung und der Abschluss von Verträgen zur
Flächenübertragung.
-Für die Ausweisung soll die Bodenzahl nicht mehr als 40 betragen. Die
übrigen Kriterien gemäß Beschluss vom 13. Dezember 2023 bleiben bestehen.
-Den
Vorhabenträgern soll die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen der
gesamträumlichen Betrachtung im Einzelfall entgegenstehende Ausschlusskriterien
aus der Potentialanalyse auch durch entsprechende Gutachten und Untersuchungen
zu überwinden.