Sitzung: 30.04.2024 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 022/2024 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, er
behält sich die Beschlussfassung hinsichtlich des Aufstellens der „Kreuze ohne
Haken“, insbesondere bei Liegenschaften der Samtgemeinde Lüchow (Wendland),
gemäß § 58 Absatz 3 Satz 1 NKomVG vor und zusätzlich die Aufstellung der
„Kreuze ohne Haken“ insbesondere bei Liegenschaften der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) zuzulassen.