Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, er behält sich die Beschlussfassung hinsichtlich des Aufstellens der „Kreuze ohne Haken“, insbesondere bei Liegenschaften der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), gemäß § 58 Absatz 3 Satz 1 NKomVG vor und zusätzlich die Aufstellung der „Kreuze ohne Haken“ insbesondere bei Liegenschaften der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zuzulassen.