Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt,

 

a)                 die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow für das Haushaltsjahr 2004 festzustellen und

 

b)                 dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.