Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow beschließt, von den Übergangsvorschriften im Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Gebrauch zu machen und die Doppik für die Samtgemeinde und ihre Gliedgemeinden nicht zum 1. Januar 2006, sondern erst im Laufe der nächsten sechs Jahre einzuführen.