Sitzung: 23.03.2006 Rat der Samtgemeinde Lüchow
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 734/13
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow beschließt, von den Übergangsvorschriften im Gesetz zur
Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Gebrauch zu machen und die Doppik
für die Samtgemeinde und ihre Gliedgemeinden nicht zum 1. Januar 2006, sondern
erst im Laufe der nächsten sechs Jahre einzuführen.