Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         die der Sitzungsvorlage Nr. 104/2009 ST vom 07.12.2009 als Anlage beigefügte „Richtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen" wird beschlossen und

 

b)         für den Stadtdirektor gilt diese Richtlinie sinngemäß. Des Weiteren wird der gemeinsame Runderlass des Ministeriums des Inneren, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 01.09.2009, der den Runderlass vom 15.03.2000 ersetzt, für den Stadtdirektor für anwendungsfähig erklärt.