Sitzung: 20.03.2006 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: -, Enthaltungen: -
Der Rat der Stadt
Lüchow/W. beschließt, gemäß § 6 Absatz 2 Niedersächsisches
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 9 Straßenausbaubeitragssatzung der
Stadt Lüchow/W. vom 9. Oktober 2001 werden die Straßenausbaubeiträge für die
Erweiterung bzw. Verbesserung folgender Teileinrichtungen
a) Fahrbahn
b) Oberflächenentwässerung der Fahrbahn
im Wege der
Kostenspaltung abgerechnet.