Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Stadt Lüchow/W. beschließt, gemäß § 6 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 9 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lüchow/W. vom 9. Oktober 2001 werden die Straßenausbaubeiträge für die Erweiterung bzw. Verbesserung folgender Teileinrichtungen

 

a)         Fahrbahn

 

b)         Oberflächenentwässerung der Fahrbahn

 

im Wege der Kostenspaltung abgerechnet.