Sitzung: 24.04.2006 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 753/13
Der Rat der Stadt Lüchow/W.
a) nimmt vom Entwurf des „Gesetzes zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz)“ Kenntnis und
b) beschließt,
folgende Stellungnahme abzugeben:
Dem Zusammenschluss nach dem
Änderungsvorschlag und einem freiwilligen Zusammenschluss der Samtgemeinden
Clenze und Lüchow zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird unter folgenden
Voraussetzungen zugestimmt:
1. Es ist Sache der Mitgliedsgemeinden der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland), sich eine Hauptsatzung zu geben.
2. Die vorgesehene Verlagerung der
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von den Samtgemeinden auf den
Landkreis wird abgelehnt und soll der nach § 5 vorgesehenen Regelung -
Verwaltungsgemeinschaft - überlassen bleiben.
3. Es wird eine Unterstützung des Landes
in einer Mindesthöhe von 9.926.000,00 € erwartet, die sich aus folgenden
Faktoren zusammensetzt:
a) Vergleichmäßigung
der Kassenkredite = 3.669.000,00 €
Die Verschuldung aus Kassenkrediten
beläuft sich in der Samtgemeinde Clenze auf 1.189,32 €/Einwohner, in der
Samtgemeinde Lüchow auf 670,39 €/Einwohner. Um den Unterschied von 518,93
€/Einwohner auszugleichen, wird für 7.070 Einwohner ein Betrag in Höhe von
3.668.835,10 € benötigt.
b) Erlangung von Handlungsfähigkeit durch
Absenkung der Kassenkreditverschuldung auf Landesdurchschnitt = 4.378.000,00 €
Die Verschuldung auf Landesebene
liegt bei 500,14 €/Einwohner, in der Samtgemeinde Lüchow bei 670,39 €.
Für die Absenkung auf
Landesdurchschnitt werden für 25.716 Einwohner = 4.378.149,00 € benötigt.
c) Ausgleich der Kosten für
Verwaltungsfusion und Personalabbau = 1.879.000,00 €
Es handelt sich um Kosten für
Zusammenführung der EDV, Ausgleichszahlungen an Versorgungskasse und für
Altersteilzeit.
Eine Kopplung der Gewährung dieser Mittel
allein an die Übertragung von Aufgaben an Verwaltungsgemeinschaften bzw. deren
Vollzug von der samtgemeindlichen Ebene auf den Landkreis wird abgelehnt.