Betreff
Zusammenlegung der Spielkreise Dangenstorf und Schweskau am Standort Schweskau
Vorlage
052/2010 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im letzten Jahr fanden Gespräche über die mögliche Zusammenlegung der beiden samtgemeindeeigenen Spielkreise statt. Angeschoben wurde dieses durch die Bürgermeister Bosselmann und Kaufmann. Spielkreispersonal, Schulleitung, Elternvertretungen und Verwaltung waren bei diesen Gesprächen anwesend; auch nahm das Lemki-Haus an diesen ersten Gesprächen teil.

Am 3. Dezember 2009 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, die Verwaltung solle ein tragfähiges Konzept für die mögliche Zusammenlegung der Spielkreise inkl. Lemki-Haus erarbeiten. Hierbei war man davon ausgegangen, dieses als Variante in naher Zukunft zu betrachten.

 

 

1.         Die Verwaltung hat wegen der möglichen Zusammenlegung ein Gespräch mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständiger Träger der Jugendhilfe geführt. Dabei ging es auch um die Möglichkeit der Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-jährige (U3), deren Bedarf stetig steigt. Frau Köhler (KiTa-Fachberaterin) machte deutlich, dass diese Möglichkeit nur im Kindergarten bestehen würde (nicht in einem Spielkreis). Das Modell 15:5 (15 Kindergartenkinder und 5 Krippenkinder) würde sich für einen Standort im Lemgow anbieten. Bei der Schaffung von zwei Gruppen wären dann 30 Kindergartenplätze (für Kinder ab 3 Jahren) und 10 Krippenplätze (für Kinder unter 3 Jahren) vorhanden. Neu geschaffene Plätze für U3-Kinder werden mit RIK-Mitteln (13.000 €/Platz) gefördert. Die Zweckbindung hierfür liegt bei 25 Jahren. Der Betrieb der Kindertagesstätte würde ausgeschrieben werden, Trägerin wäre dann nicht mehr die Samtgemeinde Lüchow (Wendland).

 

 

2.         Mittlerweile ist die Planung für die energetische Voruntersuchung der Grundschule Lemgow fortgeschritten. Diese sieht für die Schule und den Kindergarten einen Neubau vor. Eine Kostenaufstellung liegt noch nicht vor. Diese Baukosten reduzieren sich um die RIK-Mittel in Höhe von max. 130.000,00 €. Die Restbaukosten müssten kreditfinanziert werden. Der Schuldendienst ist anschließend vom Betreiber in die Betriebskostenabrechnung (als Miete) einzubringen, der somit von Landkreis und Samtgemeinde laut. Jugendhilfevereinbarung getragen wird. Der Landkreis ist im Vorwege rechtzeitig zu beteiligen, da diese Überlegungen in die Jugendhilfeplanungen (und Haushaltsplanberatungen) eingebracht werden müssen. Die Finanzierung für den Betrieb dieser KiTa würde sich dahingehend laut Jugendhilfevereinbarung ändern, dass der Landkreis 75 % und die Samtgemeinde 25 % der nicht gedeckten Kosten tragen.

Zum Vergleich: Die Spielkreise werden von der Samtgemeinde getragen und der Landkreis zahlt einen jährlich festgelegten Zuschuss.

 

 

3.         Das Personal im Spielkreis Schweskau geht Ende des Jahres komplett in die Ruhephase der Altersteilzeit. Das neue Personal wird aus jetzigen bewährten Vertretungskräften bestehen. Das dann dort tätige Personal soll nach Auffassung der Verwaltung an den neuen Träger der KiTa übergehen (nach Absprache).

 

 

4.         Im Spielkreis Schweskau werden derzeit 18 Kinder, in Dangenstorf 12 Kinder betreut. Die Prognose für die nächsten Jahre geht insgesamt von einem Rückgang der Kinderzahlen für beide Bereiche aus. Es macht daher nach Auffassung der Verwaltung Sinn, die Plätze für Kindergartenkinder (Alter: 3 bis 6 Jahre) zu reduzieren (derzeit insgesamt 40 Plätze in Dangenstorf und Schweskau) auf dann 30 Kindergartenplätze und 10 Krippenplätze.


Die Höhe der Baukosten ist noch nicht bekannt.

Zurzeit liegt die Finanzierung des Spielkreisbetriebes bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beteiligt sich mit einem Festbetrag pro Platz/Jahr an den Kosten. Sollte der Landkreis dem Bau und dem Betrieb des Kindergartens zustimmen, wäre die Kostenaufteilung umgekehrt. Die Samtgemeinde beteiligt sich an den nicht gedeckten Kosten mit einem Festbetrag pro Platz/Jahr.


Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt

 

a)         das Konzept für die Zusammenlegung der Spielkreise Dangenstorf und Schweskau sowie

b)         die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für den Neubau der Kindertagesstätte in Schweskau zu ermitteln.

 

Diese Kosten sowie das Konzept werden abschließend mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg beraten. Sollte das Konzept in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden können, ist für den Betrieb der Kindertagesstätte per Ausschreibung eine Betreiberin/ein Betreiber zu finden. Die Kriterien für diese Ausschreibung werden in Kooperation mit dem Landkreis festgelegt.