Im
letzten Jahr fanden Gespräche über die mögliche Zusammenlegung der beiden
samtgemeindeeigenen Spielkreise statt. Angeschoben wurde dieses durch die Bürgermeister
Bosselmann und Kaufmann. Spielkreispersonal, Schulleitung, Elternvertretungen
und Verwaltung waren bei diesen Gesprächen anwesend; auch nahm das Lemki-Haus
an diesen ersten Gesprächen teil.
Am
3. Dezember 2009 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen,
die Verwaltung solle ein tragfähiges Konzept für die mögliche Zusammenlegung
der Spielkreise inkl. Lemki-Haus erarbeiten. Hierbei war man davon ausgegangen,
dieses als Variante in naher Zukunft zu betrachten.
1. Die
Verwaltung hat wegen der möglichen Zusammenlegung ein Gespräch mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständiger Träger der Jugendhilfe geführt.
Dabei ging es auch um die Möglichkeit der Schaffung von Betreuungsplätzen für
unter 3-jährige (U3), deren Bedarf stetig steigt. Frau Köhler
(KiTa-Fachberaterin) machte deutlich, dass diese Möglichkeit nur im
Kindergarten bestehen würde (nicht in einem Spielkreis). Das Modell 15:5 (15
Kindergartenkinder und 5 Krippenkinder) würde sich für einen Standort im Lemgow
anbieten. Bei der Schaffung von zwei Gruppen wären dann 30 Kindergartenplätze
(für Kinder ab 3 Jahren) und 10 Krippenplätze (für Kinder unter 3 Jahren)
vorhanden. Neu geschaffene Plätze für U3-Kinder werden mit RIK-Mitteln (13.000
€/Platz) gefördert. Die Zweckbindung hierfür liegt bei 25 Jahren. Der Betrieb
der Kindertagesstätte würde ausgeschrieben werden, Trägerin wäre dann nicht
mehr die Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
2. Mittlerweile
ist die Planung für die energetische Voruntersuchung der Grundschule Lemgow
fortgeschritten. Diese sieht für die Schule und den Kindergarten einen Neubau
vor. Eine Kostenaufstellung liegt noch nicht vor. Diese Baukosten reduzieren
sich um die RIK-Mittel in Höhe von max. 130.000,00 €. Die Restbaukosten müssten
kreditfinanziert werden. Der Schuldendienst ist anschließend vom Betreiber in
die Betriebskostenabrechnung (als Miete) einzubringen, der somit von Landkreis
und Samtgemeinde laut. Jugendhilfevereinbarung getragen wird. Der Landkreis ist
im Vorwege rechtzeitig zu beteiligen, da diese Überlegungen in die
Jugendhilfeplanungen (und Haushaltsplanberatungen) eingebracht werden müssen.
Die Finanzierung für den Betrieb dieser KiTa würde sich dahingehend laut Jugendhilfevereinbarung
ändern, dass der Landkreis 75 % und die Samtgemeinde 25 % der nicht gedeckten
Kosten tragen.
Zum Vergleich: Die Spielkreise werden von der
Samtgemeinde getragen und der Landkreis zahlt einen jährlich festgelegten
Zuschuss.
3. Das
Personal im Spielkreis Schweskau geht Ende des Jahres komplett in die Ruhephase
der Altersteilzeit. Das neue Personal wird aus jetzigen bewährten
Vertretungskräften bestehen. Das dann dort tätige Personal soll nach Auffassung
der Verwaltung an den neuen Träger der KiTa übergehen (nach Absprache).
4. Im Spielkreis Schweskau werden derzeit 18 Kinder, in Dangenstorf 12 Kinder betreut. Die Prognose für die nächsten Jahre geht insgesamt von einem Rückgang der Kinderzahlen für beide Bereiche aus. Es macht daher nach Auffassung der Verwaltung Sinn, die Plätze für Kindergartenkinder (Alter: 3 bis 6 Jahre) zu reduzieren (derzeit insgesamt 40 Plätze in Dangenstorf und Schweskau) auf dann 30 Kindergartenplätze und 10 Krippenplätze.
Die Höhe der Baukosten
ist noch nicht bekannt.
Zurzeit liegt die
Finanzierung des Spielkreisbetriebes bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg beteiligt sich mit einem Festbetrag pro Platz/Jahr
an den Kosten. Sollte der Landkreis dem Bau und dem Betrieb des Kindergartens
zustimmen, wäre die Kostenaufteilung umgekehrt. Die Samtgemeinde beteiligt sich
an den nicht gedeckten Kosten mit einem Festbetrag pro Platz/Jahr.
Der
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt
a) das
Konzept für die Zusammenlegung der Spielkreise Dangenstorf und Schweskau sowie
b) die
Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für den Neubau der Kindertagesstätte in
Schweskau zu ermitteln.
Diese
Kosten sowie das Konzept werden abschließend mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg beraten. Sollte das Konzept in die Jugendhilfeplanung
aufgenommen werden können, ist für den Betrieb der Kindertagesstätte per
Ausschreibung eine Betreiberin/ein Betreiber zu finden. Die Kriterien für diese
Ausschreibung werden in Kooperation mit dem Landkreis festgelegt.