Betreff
Bestellung einer Samtgemeindewahlleiterin/eines Samtgemeindewahlleiters und einer stellvertretenden Samtgemeindewahlleiterin/eines stellvertretenden Samtgemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 11. September 2011
Vorlage
054/2010 SG
Aktenzeichen
129300SG:2011
Art
Sitzungsvorlage SG

Wahlleitung ist gemäß § 2 Absatz 7 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in den Samtgemeinden die Samtgemeindewahlleiterin oder der Samtgemeindewahlleiter (Samtgemeindewahlleitung) für die Samtgemeindewahl.

 

Gemäß § 9 Absatz 1 NKWG ist im Sinne von § 2 Absatz 7 Ziffer 1 NKWG die Samtgemeindewahlleitung die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

 

Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sein (§ 9 Absatz 3 NKWG).

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 3 NKWG kann der Samtgemeinderat abweichend von Absatz 1 als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter Bedienstete der Samtgemeinde für die Samtgemeindewahlleitung berufen.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (z. B. Unterschriften bei Fristwahrung) wird gebeten, den

 

                        Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland,

                        wohnhaft OT Granstedt Nr. 9, 29459 Clenze,

                        zum Samtgemeindewahlleiter

und die

                        Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig,

                        wohnhaft Louis-Rüß-Straße 10, 29459 Clenze,

                        zur stellvertretenden Samtgemeindewahlleiterin

 

zu bestellen.


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Kommunalwahl am 11. September 2011 den

 

                        Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland,

                        wohnhaft OT Granstedt Nr. 9, 29459 Clenze,

                        zum Samtgemeindewahlleiter

 

und die

                        Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig,

                        wohnhaft Louis-Rüß-Straße 10, 29459 Clenze,

                        zur stellvertretenden Samtgemeindewahlleiterin

 

zu bestellen.