Der
Kreisfeuerwehrverband Lüchow-Dannenberg e. V. bittet die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) um Unterstützung ihrer Anregung zur Änderung des Niedersächsischen
Brandschutzgesetzes in Bezug auf die Heraufsetzung der Altersgrenze.
Der Antrag mit der
Bitte um Unterstützung und das Anregungsschreiben zur Heraufsetzung der
Altersgrenze sind in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung
vertritt die Meinung, dass dem Antrag auf Unterstützung stattgegeben werden
sollte.
Keine
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem
Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Anregung des
Kreisfeuerwehrverbandes Lüchow-Dannenberg e. V. zur Heraufsetzung der
Altersgrenze im Niedersächsischen Brandschutzgesetz wird inhaltlich unterstützt.