Im Kalenderjahr 2009
wurde durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) das „Leitbild“ zur
zukünftigen Gewährleistung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der
Samtgemeinde beschlossen. Dieser Beschluss sah eine stetige Fortschreibung
dieses Papiers vor. Die Fortschreibung ist nun erfolgt und auch die fehlenden
Teile (Gebäudebestand) wurden nach Vorlage des Polizeidirektionsberichtes noch mit
eingearbeitet.
Das geänderte neue
Konzept wurde durch einen mehrheitlichen Beschluss der
Ortsbrandmeisterdienstversammlung bestätigt.
Im Rahmen eines
Gespräches mit den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) wurde dieses Konzept vorgestellt.
Des Weiteren wurden
die Konzepte mit den Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow abgestimmt und
entsprechend angepasst, sodass der überörtliche Brandschutz für den Landkreis
Lüchow-Dannenberg gesichert ist.
keine
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt das Konzept zur zukünftigen Gewährleistung des
Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und die
Freiwillige Feuerwehr wird beauftragt, dieses fortzuschreiben. Die Mittel für
die Investitionen werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen diskutiert.