Betreff
Antrag der Dorfgemeinschaft Tarmitz auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone
Vorlage
080/2011 ST
Aktenzeichen
327201ST:Tarmitz
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit anliegendem Antrag beantragt die Dorfgemeinschaft Tarmitz die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im gesamten Dorfgebiet Tarmitz.

 

Für die Einrichtung einer solchen Zone ist eine verkehrsbehördliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für die hier betroffenen Gemeindestraßen ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zuständige Verkehrsbehörde. Sofern dem Antrag der Dorfgemeinschaft gefolgt werden soll, hat die Stadt Lüchow (Wendland) als Straßenbaulastträgerin einen entsprechenden Antrag an die Samtgemeinde zu stellen.

Diese wird dann die Voraussetzungen prüfen und nach Durchführung der erforderlichen Beteiligungen/Anhörungen über den Antrag entscheiden.


Für den Fall, dass dem Antrag entsprochen wird, entstehen Kosten für die Beschaffung und Aufstellung der Verkehrszeichen von geschätzt 2.000,00 €.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Dorfgemeinschaft Tarmitz zu folgen und bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf Errichtung einer Tempo-30-Zone für die Ortschaft Tarmitz zu stellen.