Mit anliegendem Antrag
beantragt die Dorfgemeinschaft Tarmitz die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im
gesamten Dorfgebiet Tarmitz.
Für die Einrichtung
einer solchen Zone ist eine verkehrsbehördliche Anordnung der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für die hier betroffenen Gemeindestraßen
ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zuständige Verkehrsbehörde. Sofern dem
Antrag der Dorfgemeinschaft gefolgt werden soll, hat die Stadt Lüchow
(Wendland) als Straßenbaulastträgerin einen entsprechenden Antrag an die
Samtgemeinde zu stellen.
Diese wird dann die
Voraussetzungen prüfen und nach Durchführung der erforderlichen
Beteiligungen/Anhörungen über den Antrag entscheiden.
Für den Fall, dass dem
Antrag entsprochen wird, entstehen Kosten für die Beschaffung und Aufstellung
der Verkehrszeichen von geschätzt 2.000,00 €.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Dorfgemeinschaft Tarmitz zu folgen
und bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf Errichtung einer
Tempo-30-Zone für die Ortschaft Tarmitz zu stellen.