Betreff
112. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Änderung des Kerngebietes im Ortsteil Clenze)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
002/2012 SG
Aktenzeichen
612009SG:112 Änderung OT. Clenze
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Clenze beabsichtigt, mit einem neuen Investor die Errichtung eines Einkaufszentrums im Ortskern des Ortsteiles Clenze zu ermöglichen. Gegenüber der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan wird das Projekt in südliche Richtung verschoben, sodass eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wurde.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Juli/August 2011. In diesem Verfahrensabschnitt ist eine sehr umfangreiche Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg, insbesondere aus Sicht der Raumordnung, eingegangen. Die Industrie- und Handelskammer hat ebenfalls eine Stellungnahme hinsichtlich der raumordnerischen und städtebaulichen Beurteilung des beabsichtigten Vorhabens abgegeben. Weitere Stellungnahmen liegen vor von der LGLN (Katasteramt), der Handwerkskammer, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und der E.ON Avacon AG. Diese Stellungnahmen erforderten eine Überarbeitung der Begründung. Die Planung blieb unverändert.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 12. Dezember 2011 bis einschließlich 12. Januar 2012. In diesem Zeitraum ist eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege - Referat Archäologie - eingegangen. Es werden Reste älterer Bebauung auf den beplanten Grundstücken vermutet. In der Änderung des Flächennutzungsplanes ist auf derartige Vermutungen hinzuweisen und die Begründung entsprechend zu ergänzen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat einige redaktionelle Hinweise gegeben.

 

Die Ergänzungen bewirken keine Änderung der Planung. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.

 

Die Stellungnahmen sind mit den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.


Die Planungskosten werden vom Investor getragen. Es wurde ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         Über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 112. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der           Begründung und dem Umweltbericht.