(Änderung des Kerngebietes im Ortsteil Clenze)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Die Gemeinde Clenze beabsichtigt, mit einem neuen Investor die Errichtung eines Einkaufszentrums im Ortskern des Ortsteiles Clenze zu ermöglichen. Gegenüber der bisherigen Darstellung im Flächennutzungsplan wird das Projekt in südliche Richtung verschoben, sodass eine erneute Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wurde.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Juli/August 2011. In
diesem Verfahrensabschnitt ist eine sehr umfangreiche Stellungnahme des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, insbesondere aus Sicht der Raumordnung,
eingegangen. Die Industrie- und Handelskammer hat ebenfalls eine Stellungnahme
hinsichtlich der raumordnerischen und städtebaulichen Beurteilung des
beabsichtigten Vorhabens abgegeben. Weitere Stellungnahmen liegen vor von der
LGLN (Katasteramt), der Handwerkskammer, der Niedersächsischen Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und der E.ON Avacon AG. Diese Stellungnahmen
erforderten eine Überarbeitung der Begründung. Die Planung blieb unverändert.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte vom 12. Dezember 2011 bis einschließlich 12.
Januar 2012. In diesem Zeitraum ist eine Stellungnahme des Niedersächsischen
Landesamtes für Denkmalpflege - Referat Archäologie - eingegangen. Es werden
Reste älterer Bebauung auf den beplanten Grundstücken vermutet. In der Änderung
des Flächennutzungsplanes ist auf derartige Vermutungen hinzuweisen und die
Begründung entsprechend zu ergänzen. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat einige
redaktionelle Hinweise gegeben.
Die
Ergänzungen bewirken keine Änderung der Planung. Das Verfahren kann
abgeschlossen werden.
Die
Stellungnahmen sind mit den Beschlussvorschlägen der Sitzungsvorlage als Anlagen
beigefügt.
Die
Planungskosten werden vom Investor getragen. Es wurde ein entsprechender
städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Der
Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen aufgeführt, entschieden und
b) die 112. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der Begründung und dem Umweltbericht.