Betreff
Stellungnahme der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu den Vorschlägen des Landrates zur Einwerbung von Geldern aus dem Zukunftsvertrag
Vorlage
014/2012 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

In seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 beschloss der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), sich um den Abschluss des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen zu bemühen. Die vorgestellte Haushaltsentwicklung ließ den Schluss zu, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Lage ist, aus eigenen Kräften einen dauerhaften Haushaltsausgleich gewährleisten zu können, wenn das Land eine Entschuldungshilfe in Höhe von bis zu 75 % der bis zum 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Kassenkredite gewährt. Bei einem Kassenkreditbestand von rd. 15 Mio. € würde es sich hierbei um eine Hilfe in Höhe von rd. 11 Mio. € handeln können.

 

Dieser Beschluss und der dazugehörige Antrag wurden dem Land Niedersachsen über die Regierungsvertretung in Lüneburg zugeleitet.

 

Bereits im August 2011 hatte der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg ebenfalls beschlossen, sich an dem Zukunftsvertrag zu beteiligen.

 

Ebenfalls im Herbst 2011 beschloss dieses auch die Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Während es der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus eigener Kraft gelingen kann, Mittel aus dem Zukunftsvertrag zu erhalten, sind sowohl die Samtgemeinde Elbtalaue als auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg auf die Solidarität der Kommunen im Landkreis angewiesen. Diese Abhängigkeit zeigt sich darin, dass auf der einen Seite die Samtgemeinde Elbtalaue auf eine Senkung der Kreisumlage durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg angewiesen ist, um den Haushaltsausgleich darstellen zu können, auf der anderen Seite aber der Landkreis Lüchow-Dannenberg ebenfalls auf eine Kostenverlagerung auf die Samtgemeinden und/oder Städte und Gemeinden bzw. auf eine Erhöhung der Kreisumlage als Ausgleichsinstrument zurückgreifen muss.

 

Weiterhin geht die Samtgemeinde Elbtalaue davon aus, dass eine Kreisfusion unumgänglich ist. Der Kreistag hat jedoch als oberste Priorität den Erhalt des Landkreises in seinem jetzigen Gebietszuschnitt vorgegeben.

 

In einem Gespräch am 5. Dezember 2011 wurden die Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue unter Beteiligung der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow-Dannenberg zu einem ersten Gespräch in die Regierungsvertretung nach Lüneburg eingeladen. Hierin wurden den Anwesenden die notwendigen Maßnahmen zur möglichen Umsetzung eines Vertragsabschlusses mit dem Land dargelegt. Einige der in diesem Gespräch genannten Voraussetzungen waren den beteiligten Samtgemeinden und der Kommunalaufsicht in dieser Form nicht bekannt. So sind im Rahmen eines möglichen Vertragsabschlusses auch die Finanzverhältnisse der jeweiligen Mitgliedsgemeinden und Städte zu berücksichtigen. Diese Vorgehensweise wurde in einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden (NST, NLT, NSGB), dem Landkreis und den Samtgemeinden am 9. Januar 2012 erörtert und bestätigt.

 

Als Fazit aus dieser Gesprächsrunde ist festzuhalten, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine jener Kommunen ist, für die in erster Linie die Möglichkeit des Zukunftsvertrages geschaffen wurde.

 

Dem Landkreis wurde empfohlen, sich mit dem Thema der Fusion auseinanderzusetzen.

 

Zwischenzeitlich wurden zu diesem Themenkomplex mehrere Gespräche geführt. Es fand außerdem eine Bürgermeister-Dienstversammlung auf Kreisebene statt, zu der der Landrat am 17. Januar 2012 eingeladen hatte.

 

In dieser Veranstaltung stellte der Landrat seine sechs Vorschläge zur Erreichung eines Haushaltsausgleiches des Landkreises dar. Diese Vorschläge waren zwischenzeitlich auch in der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht, sodass hierauf nicht weiter eingegangen werden soll. In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich, dass es nur unter größten Schwierigkeiten möglich sein wird, den Haushaltsausgleich auf Kreisebene zu realisieren. Sollte dieses angestrebt werden, sind erhebliche Einschnitte in vorhandene Infrastrukturen und auch eine Erhöhung der Steuerhebesätze unumgänglich. Keiner der sechs vorgestellten Varianten fand uneingeschränkte Zustimmung. Es wurden zum Teil auch erhebliche Bedenken zu diesen Vorschlägen geäußert. Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung der Steuerbelastung für die in der Region lebenden Menschen.

 

Eine Möglichkeit, die rechtlich völlig unproblematisch sein dürfte, wurde bisher nicht diskutiert. Diese könnte die Ursprungsidee von 2004 wieder aufgreifen. Wurde 2004 jedoch von einer kreisfreien Samtgemeinde für den jetzigen Bereich des Landkreises Lüchow-Dannenberg gesprochen, könnte nun die Fusion zu einer kreisangehörigen Samtgemeinde in den Grenzen des jetzigen Landkreises eine weitere Lösung darstellen.

 

Konkret würde es bedeuten:

 

Die bisherigen drei Samtgemeinden fusionieren zu einer einzelnen Samtgemeinde. Die dabei entstehende Samtgemeinde würde aber nicht kreisfrei, sondern kreisangehörig bleiben. Der Landkreis würde Fusionsverhandlungen mit den Nachbarlandkreisen aufnehmen können.

 

Daraus könnten sich folgende Vorteile ergeben:

 

1.         Alle beteiligten Samtgemeinden und auch der Landkreis würden die   Schuldenhilfe aus dem Zukunftsvertrag erhalten, wenn die entsprechenden         Forderungen erfüllt sind.

 

2.         Die angestrebten Synergieeffekte im Personalbereich müssten nicht durch    komplexe und komplizierte Kooperationen erschlossen werden.

 

3.         Die Frist bis zum Ausgleich des Haushaltes beträgt 5 Jahre.

 

4.         Eine evtl. Schließung von Infrastruktureinrichtungen ist nur notwendig, wenn    keine weitere Möglichkeit des Haushaltsausgleiches besteht.

 

5.         Eine Anhebung der Steuerhebesätze kann voraussichtlich zunächst unterbleiben.

 

6.         Der Status der kreisangehörigen selbständigen „Samt“-gemeinde würde eine           sehr umfangreiche Aufgabenübernahme der Kreisaufgaben durch die neu gebildete Samtgemeinde ermöglichen, wodurch die Möglichkeit des Services vor             Ort für die Einwohnerinnen und Einwohner in großen Teilen erhalten bleiben        kann.

 

7.         Als Samtgemeinde mit knapp 50.000 Einwohnern wäre die mögliche Stellung in       einem möglichen Großkreis von einiger Bedeutung.

           

Aus den insgesamt sieben Alternativen ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

1)         Die Einwerbung der angebotenen Entschuldungshilfe in größtmöglichem Umfang     besitzt oberste Priorität.

 

2)       Die Samtgemeinde ist grundsätzlich bereit, eine Eigenentschuldung des Landkreises finanziell zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die eigene Antragstellung nicht gefährdet wird.

 

3)       Sollte eine Eigenentschuldung des Landkreises nicht möglich sein, ist die         Fusion der drei Samtgemeinden anzustreben.

 

4)       Die Samtgemeinde fordert bei einer Fusion der Samtgemeinden, dass die        restlichen, noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rd. 18 Mio. €   aus der Strukturdebatte 2005/2006 den fusionierten Samtgemeinden zur           Verfügung gestellt werden, bis zur Abdeckung der gesamten           Kassenkredite. Der überschießende Betrag ist dem Landkreis zur          Verfügung zu stellen.

 

5)       Bei einer Fusion der Samtgemeinden ist der neu zu gründenden   Samtgemeinde der Status einer selbstständigen Samtgemeinde zu          verleihen.

 

6)       Werden all diese Ziele nicht erreicht, wird die Samtgemeinde Lüchow     (Wendland) einen eigenen Vertrag zur Sicherung der Entschuldungshilfe       aus dem Zukunftsvertrag umsetzen.