Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 15.
Oktober 2012 den Abschluss einer „Vereinbarung über die Kostenerstattung für
die Durchführung von Verwaltungsaufgaben“ mit der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschlossen. Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) fasste den korrespondierenden Beschluss.
Nach
§ 3 dieser Vereinbarung ist für Sachkosten im Jahre 2012 ein Betrag in Höhe von
50.000,00 € zu erstatten. In der bis zum 31. Dezember 2011 laufenden
Vereinbarung waren hierfür 20.000,00 € vorgesehen. Die Erhöhung um 30.000,00 €
konnte bei der Haushaltsplanung 2012 noch nicht berücksichtigt werden. Daher
ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 € vorzunehmen.
Zur Finanzierung der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 30.000,00 € ist eine spezielle Deckung
nicht möglich und der Betrag ist somit aus dem Gesamthaushalt zu decken.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt für die Erstattung der Sachkosten der Samtgemeinde
im Jahre 2012 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000,00 € für das
Sachkonto 4452000, Kostenstelle105008, Kostenträger 111528, Haushaltsjahr 2012.