Entsprechend
dem Ergebnis des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist der Standort Seerauer
Straße nicht mehr zu erweitern, da sich ansonsten erhebliche nachteilige
Auswirkungen für die Innenstadt ergeben würden.
Es
wird Folgendes dazu ausgeführt:
- Der
Standort ist für die Ansiedlung von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten
nicht geeignet. Die landesplanerischen Vorgaben des LROP
(Landesraumordnungsprogramm) können nicht erfüllt werden.
- Der
Standort ist für die Ansiedlung nicht-zentrenrelevanter Sortimente
geeignet, dabei sind auch großflächige Betriebe vorstellbar, um diese in
direkter Nähe zum bestehenden Fachmarkt-Standort zu konzentrieren.
Im
Bebauungsplan Lehmkuhlen ist ein Sondergebiet - Einkauf festgesetzt ohne
Sortimentsbeschränkungen. Auf Grund der Ausführungen des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes war es dringend geboten, den Bebauungsplan
zu ändern und eine Beschränkung der zulässigen Sortimente vorzunehmen, da die
vorhandenen Märkte bereits ein umfangreiches Angebot an innenstadtrelevanten
Waren als sogenannte Aktionsware anbieten. Zusätzlich ist dort ein Textilmarkt
vorhanden.
Diese
Regelung in Verbindung mit einer Regelung der zulässigen Verkaufsflächen warf
einige, teilweise vorher nicht bekannte Probleme auf. Es musste für jedes Baugrundstück
eine eigenständige Festsetzung bezüglich Größe der Verkaufsfläche und der
zulässigen Sortimente getroffen werden. Um den Standort Seerauer Straße
deutlich von der Innenstadt abzugrenzen, waren sehr detaillierte Festsetzungen
erforderlich. Diesbezüglich wurden im Verfahren mehrere Abstimmungen mit der
Industrie- und Handelskammer vorgenommen.
Die
erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
erfolgte vom 23. Mai 2012 bis 18. Juni 2012. Es wurden Stellungnahmen von der
Industrie- und Handelskammer und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg abgegeben. Vom
11. bis 30. Juli 2012 erfolgte eine erneute Beteiligung. In diesem Zeitraum
haben Landkreis und Industrie- und Handelskammer erneute Stellungnahmen
abgegeben. Die überarbeitete Planung wurde vom 2. bis 16. November erneut
öffentlich ausgelegt. Der Landkreis hat nochmals eine Stellungnahme abgegeben,
auf Grund derer nur eine redaktionelle Änderung der Begründung erforderlich
ist. Die Industrie- und Handelskammer hat mitgeteilt, dass ihre Vorschläge
erkennbar in die Planung eingearbeitet seien.
Die
Planungskosten werden von der Stadt getragen. Sie betragen 3.310,50 €.
Der
Umwelt- Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden und
b) der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.