Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 10. November 2014 bezüglich des Themas "30-km/h-Zonen"
Vorlage
122/2014 ST/3
Aktenzeichen
32 72 13 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der mit Sitzungsvorlagen Nrn. 122/2014 ST/1 vom 11. Februar 2015 und 122/2014 ST/2 vom 10. April 2015 vorgelegte Antrag der SPD-Fraktion zur Ausweisung weiterer 30-km/h-Zonen wurde vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 27. April 2015 vertagt.

 

Zuvor hatte der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss in seiner Sitzung am 22. April 2015 vorgeschlagen, zunächst einen Aufruf in der Presse zu starten, damit sich auch Bürger mit Vorschlägen an den Rat oder die Verwaltung wenden können.

 

Dieser Aufruf ist am 24. April 2015 im redaktionellen Teil der Elbe-Jeetzel-Zeitung erfolgt. Darüber hinaus wurde auf der Internetseite sowie auf der Facebook-Seite der Stadt darauf hingewiesen.

 

Zwischenzeitlich hat ein Bürger aus dem Gerhart-Hauptmann-Weg einen Antrag nebst Unterschriftenliste vorgelegt, in dem die Unterzeichner eine 30-km/h-Zone im Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Weg, Kantstraße, Lübelner Straße, Senator-Brünger-Straße, Humboldtstraße, Fichtestraße und Hermannstraße wünschen.

 

Ferner liegt eine Unterschriftenliste von Bürgern vor, die den Vorschlag der CDU-Fraktion zur Schaffung einer Tempo-30-Zone im Bereich Güldenboden unterstützen.

 

Durch ein einzelnes Ratsmitglied wurde ferner die Neue Straße vorgeschlagen.

 

Eine Tempo-30-Zone ist ein fest umgrenztes Gebiet, das durch das Verkehrszeichen 274.1-50 begrenzt wird. Vorfahrts- oder Hauptdurchfahrtsstraßen können generell nicht innerhalb einer solchen Zone liegen.

Aus dem von den Bürgern beantragten Bereich ist daher die Fichtestraße herauszunehmen, da sie vom übrigen Bereich durch die Leibnizstraße getrennt ist. Diese sollte ebenso wie die Spötzingstraße nicht mit in die Tempo-30-Zone einbezogen werden. Stattdessen würden zusätzlich zum Antrag die Hermannstraße und die Hegelstraße mit in die Zone fallen.

 

Der Antrag für den Bereich Güldenboden wird so ausgelegt, dass dieser die Straßen Güldenboden, Künscher Straße und Senator-Wentz-Straße umfasst.

 

Die Neue Straße kann für sich allein ebenfalls keine Tempo-30-Zone werden.

 

Die vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Zonen sowie Anträge unter Berücksichtigung der vorstehenden Entscheidungen sind in der anliegenden Karte dargestellt.

 

Als weiterer Schritt könnte ein Antrag der Stadt an die zuständige Verkehrsbehörde erfolgen, hier entsprechende Regelungen anzuordnen.


Je nach Beschlusslage Kosten für die Aufstellung der Verkehrszeichen.     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, Tempo-30-Zonen in folgenden Bereichen zu beantragen: