Aufgrund der rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Lichtraumprofils an Ortsverbindungs- und Gemeindestraßen werden dem Kommunal-Service Lüchow vermehrt diesbezügliche Arbeiten übertragen. Durch den Kauf einer Astsäge passend für den beim Eigenbetrieb vorhandenen Teleskopausleger soll die Auftragserledigung effektiver gestaltet werden. Außerdem können durch die Anschaffung flexibler in dem durch das Naturschutzgesetz vorgegebenen Zeitrahmen Rückschnitte im Wegeseitenraum und an Windschutzstreifen erfolgen.
Durch den Einsatz der Astsäge wird nicht nur eine Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter, sondern insbesondere auch die Abarbeitung eines höheren Auftragsvolumens erreicht.
Die Beschaffung ist in den bisherigen Planungen für das Jahr 2015 nicht vorgesehen und soll aufgrund der anstehenden Arbeiten noch in diesem Jahr erfolgen. Die erforderlichen Mittel müssten als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden.
Die für 2015 vorgesehene Beschaffung eines Transporters ist um 19.410,00 € günstiger ausgefallen als geplant. Diese freien Mittel sollen zur Deckung der Anschaffungskosten der Astsäge herangezogen werden.
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Anschaffung einer Astsäge außerplanmäßig 7.500,00 € bereitzustellen.