Betreff
Weiterführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
047/2015 SG
Aktenzeichen
401101SG:0001/Bildung und Teilhabe
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 folgenden Beschluss gefasst:

„Die befristete Fortführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bis zum 31. Juli 2016 und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Schuljahr 2015/16 bis maximal 120.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die Übernahme der Schulsozialarbeit an das Land heranzutragen und das Land zur Finanzierung zu bewegen.“

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine Resolution entworfen, die der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 21. April 2015 beschlossen hat. Mit Schreiben vom 18. Juni 2015 hat die Niedersächsische Kultusministerin, Frau Frauke Heiligenstadt, geantwortet, dass der von der Samtgemeinde angemahnte Ausbau der sozialpädagogischen Arbeit an den Schulen in Niedersachsen vom Kultusministerium derzeit mit Nachdruck verfolgt werde. Gegenwärtig werde an der Entwicklung eines landesweiten Gesamtkonzepts gearbeitet, dass die Ebenen Land und Kommune einbeziehe. Die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung solle dadurch gesichert und optimiert werden. Sie solle dazu beitragen, dass mehr sozialpädagogische Kompetenz in den Schulen verankert werde sowie Jugendhilfe und Schule besser zusammenarbeiten. Insbesondere die Ganztagsschulen sollen dabei in den Blick genommen werden. Das künftige Gesamtkonzept müsse wirkungsvoll, nachhaltig und finanzierbar sein. Welche Modelle in dieser Hinsicht am besten geeignet seien, welche die günstigsten Effekte an den Schulen erzielen, werde bei der Konzeptentwicklung derzeit untersucht und bewertet. Die geschilderte komplexe Entwicklungsaufgabe erfordere einen entsprechenden zeitlichen Rahmen. In der gegenwärtigen Konzeptphase könne keine darüber hinausgehenden Aussagen zu einem Mitteleinsatz getroffen werden oder anderweitige Festlegungen erfolgen können, da unterschiedliche Modelle untersucht werden, die einen unterschiedlichen Ressourceneinsatz erfordern.

 

Die Notwendigkeit, der präventive Nutzen, die Entlastung der Schulen und der Jugendhilfe durch die Schulsozialarbeit sind unbestritten. Die Verwaltung bittet daher die Schulsozialarbeit zunächst auch ohne Landesmittel unbefristet fortzuführen. Ein Auslaufen der Schulsozialarbeit oder ein Unterbrechen der Maßnahme bedeutet für die Schulsozialarbeiter/innen an den Schulen, dass sie sich aufgrund fehlender Perspektiven spätestens im Frühjahr 2016 nach neuen Arbeitgebern umschauen müssen und den Schulen die wichtige Unterstützung, das Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe, wegbrechen wird.


Ab dem Schuljahr 2016/2017 müssen jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 132.000,00 € zuzüglich der zu erwartenden Tarifsteigerungen im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin sind im Stellenplan drei Schulsozialarbeiter/innen- Stellen unbefristet einzustellen.


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Schulsozialarbeit an den Schulstandorten Lüchow (Wendland), Wustrow (Wendland) und Clenze unbefristet fortzuführen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 132.000,00 € zuzüglich der zu erwartenden Tarifsteigerungen im Haushalt zur Verfügung gestellt. Weiterhin sind im Stellenplan drei Schulsozialarbeiter/innen-Stellen unbefristet einzustellen.