Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist mit der „Dorfregion Lüchow“ bekanntlich in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden.
Im Zuge dessen ist zunächst ein Dorfentwicklungsplan aufzustellen. Hierzu wurde in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den betroffenen Mitgliedsgemeinden das Planungsbüro Warnecke aus Braunschweig ausgewählt. Mit dem Planungsbüro ist ein Vertrag zur Erstellung der Dorfentwicklungsplanung abzuschließen.
Form und Inhalt des Vertrages werden vom Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) vorgegeben. Gleiches gilt für das Honorar. Dieses ist auf der Grundlage einer ebenfalls vom Amt für regionale Landesentwicklung vorgegebenen Honorarermittlung zu vereinbaren.
Hiernach beträgt das Honorar für die Grundleistungen rund 79.600,00 €. Voraussichtlich werden in 2015 hierauf zwei der insgesamt sechs Teilzahlungen fällig. Die Kosten sollen aus dem Budget „Bauleitplanung“ finanziert werden. Neben dem Honorar für die Grundleistungen kann je nach Verlauf des Verfahrens die Beauftragung von Sonderleistungen erforderlich sein. Hierfür können weitere Kosten entstehen.
Nach der kürzlich veröffentlichten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) werden die Ausgaben für die Dorfentwicklungsplanung mit einem Förderansatz von bis zu 75 % gefördert. Allerdings ist der Förderbetrag auf einmalig 50.000,00 € pro Förderperiode beschränkt.
Mit den betroffenen Mitgliedsgemeinden ist vereinbart worden, dass diese sich am verbleibenden Eigenanteil mit 10.000,00 € beteiligen.
Danach würde sich folgender Finanzierungsplan für die Erstellung der Dorfentwicklungsplanung ergeben:
Ausgaben:
- Honorar Planungsbüro 79.600,00 €
-
Sachkosten 5.000,00 €
Gesamtausgaben 84.600,00 €
Einnahmen:
- Förderung 50.000,00 €
-
Anteil Gemeinden 10.000,00
€
Gesamteinnahmen 60.000,00 €
Demnach würde sich derzeit ein Eigenanteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) von 24.600,00 € ergeben.
Eventuell erforderliche Sonderleistungen sind hierin nicht enthalten.
Siehe Sachverhalt
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt für die voraussichtlich im Haushaltsjahr 2015 fällig werdenden Planungs- und Sachkosten eine überplanmäßige Ausgabe im Produkt 51.1.1 Bauleitplanung in Höhe von 30.000,00 €.
Im Haushaltsjahr 2016 sind die Ausgaben für das Honorar in Höhe von 79.600,00 € sowie die Sachkosten in Höhe von 5.000,00 € im Produkt „Bauleitplanung“ einzustellen. Dem gegenüber sind Einnahmen in Höhe von 10.000,00 € von den Mitgliedsgemeinden und 50.000,00 € vom Land Niedersachsen einzustellen.