Betreff
Entgeltordnung für das Freibad Bergen
Vorlage
008/2016 SG
Aktenzeichen
742221SG:Bade- u. Entgeltordnung
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Freibad Bergen verursacht jährlich einen nicht unerheblichen Zuschussbedarf.

 

Da auf der Kostenseite kaum Einsparungen zu realisieren sind, ist eine moderate Anhebung der Eintrittspreise vorzunehmen.

Die letzte Anpassung der Eintrittspreise wurde zur Saison 2005 vorgenommen.

 

Seitens der Verwaltung werden die nachstehenden Erhöhungen vorgeschlagen.

 

Auf der Grundlage der durchschnittlichen Besucherzahlen der vergangenen Jahre sind durch die vorgeschlagenen Erhöhungen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9.500,00 € pro Jahr zu erwarten.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

 

 

 

bisher

neu

 

 

 

 

 

1.

Tageskarten

 

 

 

 

 

Erwachsene

  2,50 €

    3,00 €

 

 

Kinder und Jugendliche

(bis zum 16. Lebensjahr)

  1,50 €

    2,00 €

 

 

Kinder bis zum 6. Lebensjahr

frei

frei

 

 

 

 

 

2.

Spätschwimmerkarten

(ab 17.00 Uhr)

 

 

 

 

 

Erwachsene

  2,00 €

    2,50 €

 

 

Kinder und Jugendliche

(bis zum 16. Lebensjahr)

  1,00 €

    1,50 €

 

 

 

 

 

3.

Zehnerkarten

 

 

 

Erwachsene

22,00 €

  27,00 €

 

 

Kinder und Jugendliche

(bis zum 16. Lebensjahr)

13,00 €

  18,00 €

 

 

 

 

 

4.

Jahreskarten

 

 

 

 

 

Erwachsene

60,00 €

  90,00 €

 

 

Kinder und Jugendliche

(bis zum 16. Lebensjahr)

35,00 €

  50,00 €

 

 

Ehepaar/Lebenspartner

90,00 €

120,00 €

 

 

Familien

(Eltern mit Kindern bis zum

16. Lebensjahr)

90,00 €

120,00 €

 

 

 

 

 

5.

Schulklassen u. Grup-

pen ab 10 Personen

(gilt nur für Kinder und

Jugendliche mit Auf-

sichtsperson)

 

  1,00 €

    1,50 €

 

Da die bisherige Entgeltordnung noch aus der Zeit vor der Fusion der Samtgemeinden stammt, ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine neue Entgeltordnung zu erlassen.    


Mehreinnahmen in Höhe von ca. 9.500,00 € pro Jahr.   


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die anliegende Entgeltordnung.