Betreff
Übernahme des Anlagevermögens des Freibades von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
039/2016 ST
Aktenzeichen
742201SG:Bauliche Anlagen/Anlagevermögen
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Seit dem Ende der Saison 2013 wird das Freibad Lüchow nicht mehr von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betrieben. Auch in Zukunft wird ein Betrieb durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) nicht mehr erfolgen.

Das Betriebsgrundstück befindet sich jeher im Eigentum der Stadt Lüchow (Wendland).

Die sich auf dem Grundstück befindlichen Gebäude, baulichen Anlagen und Geräte wurden zum Teil von der Samtgemeinde erstellt.

Im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse und zur Bereinigung des Anlagevermögens sind diese von der Samtgemeinde an die Stadt zu übertragen.

Zwischen der Samtgemeinde und der Stadt ist daher die anliegende Vereinbarung abzuschließen.


Die unentgeltliche Vermögensübertragung berührt die Ergebnisrechnung nicht.

Die Vermögensübernahme erfolgt entsprechend den Regelungen des § 110 Absatz 5 Satz 3 NKomVG direkt gegen das Basisvermögen. Es wird um rund 117.000,00 € ansteigen.

Künftig sind die Jahresergebnisse durch die laufenden Kosten (einschließlich Abschreibungen) belastet.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die anliegende Vereinbarung.