Für den Schulausschuss sind nach § 110 NSchG in Verbindung
mit der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen
Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 stimmberechtigten Vertreterinnen/Vertretern
der Lehrkräfte und der Eltern festlegen.
In
der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde
noch keine beratenden Mitglieder namentlich in die Ausschüsse des Rates der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) berufen.
Folgende
weitere Ausschüsse hatten in der letzten Wahlperiode beratende Mitglieder:
Samtgemeinde Lüchow |
Samtgemeinde Clenze |
Ausschuss für Schulen, Sport, Jugend und Soziales |
Ausschuss
für Jugend, Sport und Soziales Schulausschuss |
Beratende Mitglieder für den Bereich „Jugend“: |
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3
Personen durch den Rat benannt |
Vorsitzende
des SG-Jugendringes Jugendpflegerin |
Beratende Mitglieder für den Bereich „Schulen“: |
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Regierungsschuldirektor
Peter Pfeffer wurde als Sachverständiger zu den Sitzungen eingeladen, da im
Hinblick auf die spezialgesetzlich abschließende Regelung des § 110
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Berufung weiterer
Ausschussmitglieder gemäß § 51 Absatz 7 nicht in Betracht kommt. |
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Brandschutzausschuss |
Feuerschutzausschuss |
Gemeindebrandmeister Ortsbrandmeister
der Freiwilligen Feuerwehr Lüchow Ortsbrandmeister
der Freiwilligen Feuerwehr Wustrow |
Gemeindebrandmeister SG-Jugendwart SG-Sicherheitsbeauftragter |
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Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt:
a) falls von der Elternschaft
und den Grundschulen noch keine namentlichen Rückmeldungen für die
Elternvertretung und die Vertretung der Lehrkräfte vorliegen, jeweils
eine/einen Vertreter/in aus diesem Bereich auf Vorschlag zu benennen und zu den
kommenden Ausschusssitzungen bereits einzuladen,
b) folgende Personen für
den Brandschutzausschuss als beratende Mitglieder zu benennen:
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c) (falls gewünscht)
folgende beratende Mitglieder für den Ausschuss ______________________ zu benennen: