Betreff
Aufhebung eines Sperrvermerks
hier: Einstellung eines Baumkontrolleurs und Erstellung eines Baumkatasters
Vorlage
030/2016 SG
Aktenzeichen
111106SG:0012
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 im Rahmen der Beschlussfassung über den Samtgemeindehaushalt 2016 die Ausgaben für den Baumkontrolleur mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Dieser Sperrvermerk muss aufgehoben werden. Neben der Forderung des Kommunalen Schadenausgleichs, der die Baumkontrolle seit Jahren fordert, gilt es aber auch, die Verantwortlichen in der Verwaltung vor Regressen und strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.

Daher kann ein weiteres Hinauszögern der Wahrnehmung dieser Pflichtaufgabe nicht verantwortet werden.

Durch die veränderte Wetterlage sind vermehrt Schäden durch herabfallende Äste bzw. umgestürzte Bäume aufgetreten. In einem Fall kam es auf einem Spielplatz in Lüchow (Wendland) nur durch Glück nicht zu einem Personenschaden.

 

Die Stelle des Baumkontrolleurs ist im Stellenplan 2016 schon aufgenommen, die Personalkosten mit eingeplant. Es fehlen die technische Ausstattung (IT und Fahrzeug).

Daneben bestehen verwaltungstechnisch die Überlegungen, zu mindestens für die Ersterfassung eine weitere Kraft einzusetzen. Allein in der Stadt Lüchow (Wendland) geht es um eine mindestens fünfstellige Anzahl von Bäumen.

 

Abteilung 6 ist den Anregungen aus der Politik zu der Frage der Baumkontrolle nachgegangen.

Im Ergebnis würde die Beauftragung einer Fachfirma allein für die Ersterfassung/-kontrolle um die 200.000,00 € kosten und eine ehrenamtlich oder hauptberuflich durchgeführte Erstkontrolle bei rund 10.000 Bäumen allein im Stadtgebiet von Lüchow (Wendland) mehr als zehn Jahre einfordern.

Der entsprechende Sperrvermerk ist daher aufzuheben und die Verwaltung mit der Einrichtung dieser Aufgabe zu beauftragen.


Personalkosten für eine Stelle sind im Haushalt 2016 mit 49.500,00 € eingeplant.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der in der Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 8. Dezember 2015 unter Tagesordnungspunkt 6. beschlossene Sperrvermerk über die Ausgaben für den Baumkontrolleur wird aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, eine Stelle für die Baumkontrolle mit der notwendigen Technik einzurichten.