Betreff
Fortführung des Welterbeantrages
Vorlage
047/2016 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 16. März 2016 wurde zum Tageordnungspunkt 5. „Auftragsvergabe einer vergleichenden Analyse an das Institut for Heritage Management“ ergänzend beschlossen, dass der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner letzten Sitzung im Oktober 2016 auch über die weitere Fortführung des Welterbe-Antragsverfahrens beschließen soll. Ausschlaggebend für diesen Beschluss war, dass in der Zeit vom 29.09.2016 bis 02.10.2016 das Internationale Komitee für Vernaculare Architektur (CIAV), einer Untergruppe der weltweit tätigen ICOMOS-Institution, ihre diesjährige Jahrestagung in Lübeln abhalten sollte. Während dieser Jahrestagung sollte ein Meinungsbild über die Erfolgsaussichten des Welterbe-Antragsverfahrens der Samtgemeinde eingeholt und davon die weitere Vorgehensweise abhängig gemacht werden.

 

Die CIAV-Konferenz hat nun wie geplant in Lübeln stattgefunden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren aus folgenden Staaten nach Lübeln gekommen: Bahrain, Bulgarien, Canada, China, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Estland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Indien, Italien, Libanon, Mexiko, Norwegen, Rumänien, Schweden, Thailand, Türkei, Großbritannien und Nord Irland

 

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren außerordentlich begeistert von der Konferenz. Dieses wurde sehr häufig in persönlichen Gesprächen aber auch in den offiziellen Worten zum Ausdruck gebracht.

 

Am Ende der Konferenz beschlossen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einstimmig die in der Anlage beigefügten Empfehlungen (Recommendations).

 

Die beschlossenen Empfehlungen beinhalten folgende Kernaussagen:

 

1.                   CIAV bestätigt, dass die wendländischen Rundlinge ein außergewöhnliches Beispiel für ein europäisches Erbe der vernaculären Architektur sind, welches für die künftigen Generationen geschützt werden sollte und ermutigen die verantwortlichen Regierungen, ihr Äußerstes für eine Erhaltung zu unternehmen.

 

2.                   Sie heißen die Initiative, die wendländischen Rundlinge für die UNESCO Welterbeliste zu nominieren, herzlich willkommen und betonen, dass die Nominierung als ein Beispiel der vernaculären Architektur vorgeschlagen werden sollte, da es sich um eine unterrepräsentierte Kategorie auf der UNESCO Welterbeliste handelt.

 

3.                   Mit Nachdruck wird diese Welterbenominierung unterstützt, unter dem Hinweis, dass die wendländischen Rundlinge ein global hervorragendes Beispiel einer Dorftypologie repräsentieren, was dadurch gekennzeichnet ist, dass es sich um ein architektonisches Erbe von globaler Bedeutung handelt.

 

4.                   Die wendländischen Rundlinge haben ein großes Potential, ein universelles Alleinstellungsmerkmal zu demonstrieren. Außerdem empfehlen sie Deutschland und den nationalen Regierungen, die wendländischen Rundlinge auf die Tentativliste zu setzten.

 

Diese Empfehlungen sind so weitgehend, wie es vor der Konferenz von keinem Beteiligten erwartet wurde. Selbst der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Herr Prof. Dr. Winghart, äußerte gegenüber der Presse, dass die Tentativkommission in Deutschland nicht mehr darüber hinweg gehen könne.

 

Die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Äußerung von Prof. Dr. Winghart und nicht zuletzt die von den Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer beschlossenen Empfehlungen sollten unbedingt zu einer Weiterführung des Antragsverfahrens genutzt werden.


   


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass das Antragsverfahren auf Anerkennung der Siedlungslandschaft wendländischer Rundlinge fortgeführt werden soll. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jährlichen Haushaltberatungen bereitgestellt.