Betreff
Verkauf des Flurstücks 37/5, Flur 11, Gemarkung Lüchow
Vorlage
017/2017 ST
Aktenzeichen
232003ST:0133
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Herr Uwe Schenk beantragt, ihm die Fläche 37/5, Flur 11, der Gemarkung Lüchow, zu veräußern. Die Fläche grenzt nördlich an das Gildehaus an. Er möchte Teile dieser Fläche für Außengastronomie nutzen.

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat bereits eine Änderung des betreffenden Bebauungsplans beschlossen, der diese Nutzung möglich machen soll. Da noch gegenseitige Eintragungen von Grunddienstbarkeiten vorgenommen werden sollen, ist der Bebauungsplan noch nicht veröffentlicht worden.

Für eine gastronomische Nutzung ist eine etwa 250 m² große Fläche des Flurstücks 37/5 im Bebauungsplan festgesetzt. Die restliche Fläche ist als naturnaher Wald festgesetzt. Der gesamte Bereich des „Schützenparks“ ist als Denkmal festgesetzt. In der Vergangenheit wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, dass grundsätzlich keine Waldflächen verkauft werden. Es stellt sich somit die Frage, welche Fläche an Herrn Schenk veräußert werden kann. Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, nur den für die Gastronomie erforderlichen Teil zu veräußern.

 

Der Bodenrichtwert für dieses Gebiet liegt bei 16,00 €/m². Betrachtet man den Bodenrichtwert für die umliegenden Gebiete, wäre ein höherer Betrag durchaus angemessen.    


Bei einem Verkauf der Teilfläche von ca. 250 m² Größe für 16,00 €/m² entstehen folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzhaushalt 2017:                                                                                                       4.000,00 €

Ertrag aus Veräußerung:                                                                                                               3.875,00 €

 

Bei einer Veräußerung der Gesamtfläche (833 m²) für 16,00 €/m² ergeben sich folgende finanziellen Auswirkungen:

 

Finanzhaushalt 2017:                                                                                                     13.328,00 €

Ertrag aus Veräußerung                                                                                                               12.911,50 €      

 

Bei einer Veräußerung ergeben sich geringe Einsparungen in der Unterhaltung des Grundstückes.

 

Die Einzahlung und der Ertrag sind im Haushalt 2017 noch nicht berücksichtigt. 


Der Ausschuss für Bau- und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, Herrn Uwe Schenk

 

a)                  eine etwa 250 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 37/5, Flur 11, der Gemarkung Lüchow, zu veräußern. Der Kaufpreis beträgt 16,00 €/m².

 

ODER

 

b)                  das Flurstück 37/5, Flur 11, der Gemarkung Lüchow, zu einem Kaufpreis von 16,00 €/m² zu veräußern.