Die Avacon AG plant die Erneuerung von Leitungen im Ortsteil Grabow. Hierfür ist die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erforderlich.
In Anspruch sollen die Flurstücke 12/10, 12/11 und 12/51, Flur 7, Gemarkung Grabow genommen werden.
Es handelt sich um einen etwa 153 m langen und 1 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenzen.
Für die Inanspruchnahme wird eine Entschädigungsgebühr von 229,50 € gezahlt.
Es entstehen Einnahmen in Höhe von 229,50 € durch die Zahlung der Entschädigung.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, der Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten der Avacon AG zur Verlegung einer Mittelspannungsleitung auf den Flurstücken 12/10, 12/11, 12/51, Flur 7, Gemarkung Grabow, zuzustimmen.