Betreff
LEADER-Projekt "Umnutzung der Grundschule zu einem Gemeindezentrum mit Jugendtreff"
Vorlage
036/2017 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Grundschulen/GS Bergen/Umnutzung/LEADER
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit der feststehenden Schließung der Grundschule in Bergen an Dumme gibt es Überlegungen zur weiteren Nutzung des Gebäudes. Die Gemeinde Bergen an der Dumme ist bestrebt, die Grundschule zu einem „Gemeindezentrum“ umzunutzen.

Parallel dazu gab es Anfragen des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) für die Nutzung einzelner Räumlichkeiten. An diese Institutionen wurden bereits drei Räumlichkeiten vermietet.

Der BUND betreibt die Ökologische Station Landgraben-Dumme-Niederung. Hierfür arbeitet sie in enger Kooperation mit dem (NLWKN) zusammen, das im gleichen Gebäude ein Büro für das EU-Förderprojekt „Kooperative Landschaftspflege und kooperatives Gebietsmanagement in der Landgraben-Dumme-Niederung“ eingerichtet hat.

Die Gemeinde Bergen an der Dumme möchte in der ehemaligen Schule ihr Rathaus unterbringen. Daneben sollen auch die private Kleiderkammer und der Jugendtreff Räumlichkeiten erhalten. Weiterhin werden die Landfrauen, der Sportverein und der Kindergarten Räumlichkeiten nutzen. Zusätzliche Nutzungsanfragen gibt es von Initiativen und Künstlern.

 

Damit die Gemeinde Bergen dieses Gebäude übernehmen und finanzieren kann, sind zunächst Investitionen erforderlich. Vordringlich muss in die Dämmung der Geschossdecken und in die Heiztechnik investiert werden. Dadurch lassen sich die Energieverbräuche um mindestens 30 % senken. Dies entspricht einer Summe von derzeit etwa 3.000,00 € jährlich.

 

Die Investitionskosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf etwa 315.350,00 €. Hiervon könnten durch LEADER 100.000,00 € gefördert werden. Zusätzlich ist vorgesehen, eine Aufstockung durch Mittel des Landes Niedersachsen für finanzschwache Kommunen zu erhalten, sodass der tatsächliche Eigenanteil bei 31.535,00 € oder 10 % liegen soll.

 

Nur wenn die Aufstockung auch tatsächlich erfolgt, ist die Gemeinde Bergen an der Dumme in der Lage, das ehemalige Schulgebäude mindestens für die Dauer der Zweckbindung von der Samtgemeinde anzumieten.

 

Die Anmietung ist unter folgenden Bedingungen geplant:

 

Die Gemeinde Bergen an der Dumme erstattet der Samtgemeinde den Eigenanteil der Investitionen (pauschal oder über die Laufzeit). Weiterhin übernimmt sie die anfallenden Kosten des Grundstückes und des Gebäudes.

 

Während der Schulnutzung lagen diese Kosten bei etwa 15.000,00 €. Durch die Vermietung von Räumlichkeiten werden derzeit etwa 5.000,00 € eingenommen.

 

Die Gemeinde Bergen an der Dumme berät parallel über die Maßnahme. 


Die Samtgemeinde muss im Haushalt 2018 die Mittel in Höhe von 315.350,00 € bereitstellen. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides kann ein Antrag auf Aufstockung des Eigenanteils gestellt werden.

Den verbliebenen Eigenanteil wird die Gemeinde Bergen an der Dumme über die Nutzungsentschädigung erstatten. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einen Förderantrag im Programm LEADER für die Umnutzung der Grundschule Bergen an der Dumme in ein Gemeindezentrum zu stellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.