Betreff
Übertragung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses Schweskau auf die Gemeinde Lemgow
Vorlage
047/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Für die Freiwillige Feuerwehr Schweskau wurde ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut. Die Einweihung fand im vergangenen Jahr statt.

Das bisherige Gebäude steht auf einem Grundstück der Gemeinde Lemgow. Die Samtgemeinde hat durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit das Recht erhalten, das Grundstück der Gemeinde für die Errichtung und den Betrieb von Feuerwehrgerätehäusern zu nutzen. Rechtlich ist es so, dass Gebäude, die auf dem Grundstück eines Dritten errichtet werden, in den Besitz des Dritten übergehen. Durch die Eintragung in das Grundbuch ist das wirtschaftliche Eigentum bei der Samtgemeinde verblieben.

Die Nutzung ist nunmehr durch den Neubau an anderer Stelle entfallen. Für eine andere Nutzung bräuchte die Samtgemeinde die Zustimmung der Gemeinde. Eine andere Nutzung ist allerdings nicht absehbar. Das Gebäude wird aus Sicht der Verwaltung nicht mehr benötigt.

Eine Verwertung des Gebäudes ist aufgrund der Grundstücksverhältnisse nicht möglich. Die Gemeinde Lemgow hätte das Recht, von der Samtgemeinde den Abriss des Gebäudes zu fordern. Die Gemeinde Lemgow ist aber bereit, das Gebäude unentgeltlich zu übernehmen.

Um die Samtgemeinde dauerhaft von Aufwendungen (Grundsteuer, Versicherung, Abschreibungen) zu entlasten, ist eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf die Gemeinde Lemgow geboten. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.

Durch die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums wird das Eigenkapital der Samtgemeinde um den aktuellen Buchwert in Höhe von 29.603,04 € gemindert.

Die Gemeinde Lemgow plant, das Grundstück mit dem Gebäude zu veräußern.

Seitens der Samtgemeinde ist in diesem Zuge eine Löschungsbewilligung bezüglich der eingetragenen Grunddienstbarkeit zu erteilen. 


 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das wirtschaftliche Eigentum des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Schweskau wird der Gemeinde Lemgow unentgeltlich übertragen. Die Grunddienstbarkeit zugunsten der Samtgemeinde wird gelöscht.