a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 27. April 2015 beschlossen, den
Bebauungsplan „Östlich des Mühlenberges mit örtlicher Bauvorschrift über
Gestaltung - 2. Änderung“ mit den Zielen aufzustellen, dass alle Baugebiete als
allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Ebenso wird der als öffentliche
Grünfläche festgesetzte Spielplatz zugunsten des östlich angrenzenden
Wohngebietes (WA) verkleinert. Der Bebauungsplan setzt die Grundflächenzahl
(GRZ) mit 0,4 mit Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 Absatz 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Die Baugrenzen werden mit einem Abstand
von 3 m zu den angrenzenden Nutzungen festgelegt. Nebenanlagen und Garagen
können mit der 2. Änderung auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
errichtet werden.
Aus der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in Verbindung mit § 4
a Absatz 3 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vom 18. Mai 2017 bis 19. Juni 2017 und der erneuten öffentlichen
Auslegung vom 20. September 2017 bis 6. Oktober 2017 liegen zwei Stellungnahmen
von einem Bürger aus Braasche vor, über die, wie in der Anlage dargestellt, zu
entscheiden ist.
Eine erneute öffentliche Auslegung war notwendig, da die Straße „Waldwinkel“ ausgebaut wurde und die dort festgesetzten neun Einzelbäume (Eichen) nicht gepflanzt wurden. Da die Straße „Waldwinkel“ nicht mehr aufgerissen werden sollte, werden die Bäume in den Bereich der Grünfläche innerhalb des Straßenbegleitgrüns der Straße „Mühlenberg“ und innerhalb der öffentlichen Grünfläche, Festplatz und Spielplatz, festgelegt. Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes 1 (WA) wird zusätzlich zu den Bäumen der 1. Ordnung auch die Anpflanzung von Bäumen der 2. Ordnung zugelassen und die vorhandenen Bäume unter Bestandschutz gestellt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Planungskosten werden von den Antragsstellern übernommen.
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) der Bebauungsplan „Östlich des Mühlenberges
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung 2. Änderung“ wird als Satzung mit
der Begründung beschlossen.