Grundlage für den
jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung
(EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß
§ 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes
Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der
Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung.
Der Erfolgsplan
2018 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der
Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung
der Jahresabschlüsse Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des
Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb insbesondere zur Gewährleistung stabiler
Verrechnungssätze die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge sukzessive
entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen.
Den Aufwendungen in
Höhe von 1.712.040,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt
1.692.010,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich
zu den Ansätzen 2017 um 39.810,00 € angestiegen. Trotz Einsparungen -
insbesondere bei den Energie- und Telefonkosten sowie den Aufwendungen für die
betriebsärztliche Betreuung - führen u. a. die durch die tariflichen Erhöhungen
gestiegenen Personalkosten sowie die Kosten für die Meisterausbildung eines
Beschäftigten zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.
Eine
Gegenüberstellung der Ansätze 2018 und 2017 einschließlich des Ist-Zustandes
per 30. September 2017 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als
Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung
des Jahresfehlbetrages, der Investitionen und der Entnahmen aus den
Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der
verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 4.350,00 € kann durch den Abbau
der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Der Stellenplan
2018 ist im Vergleich zum Vorjahr lediglich hinsichtlich der Angaben bei der
Entgeltgruppe 9 anzupassen. Mit dem 1. Januar 2017 entfällt die Entgeltgruppe 9
und wird untergliedert in die Entgeltgruppen 9 a bis c; die bisher ausgewiesenen
Stellen wurden jeweils in die Entgeltgruppe 9 a übergeleitet. Nach Ausscheiden
von zwei Mitarbeitern durch Renteneintritt sollen die Stellen mit Mitarbeitern,
die zurzeit einen befristeten Arbeitsplatz mit geringerem Entgelt haben,
besetzt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der
Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat
zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.