Betreff
Wirtschaftsplan 2018 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
071/2017 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2018
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2018 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,00 € aus. Hiermit wird der Anmerkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung der Jahresabschlüsse Rechnung getragen. Nach den Ausführungen des Rechnungsprüfers soll der Eigenbetrieb insbesondere zur Gewährleistung stabiler Verrechnungssätze die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge sukzessive entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit abbauen.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.712.040,00 € stehen dementsprechend Erträge von insgesamt 1.692.010,00 € gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen 2017 um 39.810,00 € angestiegen. Trotz Einsparungen - insbesondere bei den Energie- und Telefonkosten sowie den Aufwendungen für die betriebsärztliche Betreuung - führen u. a. die durch die tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten sowie die Kosten für die Meisterausbildung eines Beschäftigten zu der Ausweitung des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2018 und 2017 einschließlich des Ist-Zustandes per 30. September 2017 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung des Jahresfehlbetrages, der Investitionen und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 4.350,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Der Stellenplan 2018 ist im Vergleich zum Vorjahr lediglich hinsichtlich der Angaben bei der Entgeltgruppe 9 anzupassen. Mit dem 1. Januar 2017 entfällt die Entgeltgruppe 9 und wird untergliedert in die Entgeltgruppen 9 a bis c; die bisher ausgewiesenen Stellen wurden jeweils in die Entgeltgruppe 9 a übergeleitet. Nach Ausscheiden von zwei Mitarbeitern durch Renteneintritt sollen die Stellen mit Mitarbeitern, die zurzeit einen befristeten Arbeitsplatz mit geringerem Entgelt haben, besetzt werden.

 

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2018 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.