Betreff
Änderung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
074/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Grundschule in Küsten wird weiter betrieben. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kosten für eine Sanierung/einen Neubau des Gebäudes zu ermitteln.

 

Für die weitere Planung ist der Schulbezirk für die Grundschule Küsten neu festzulegen. Bei der Festlegung ist zu bedenken, dass bei einer Neuerrichtung eines Schulgebäudes die in § 4 Absatz 1 Nummer 1 Verordnung für die Schulorganisation (SchulOrgVO) für eine Grundschule festgelegte Mindestgröße von einer Klasse je Schuljahrgang (Einzügigkeit) von 24 Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollte.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Eine Kostenschätzung kann erst nach der vorgenannten Entscheidung erfolgen.


Ohne!