Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am beschlossen, die Grundschule in Küsten wird weiter betrieben. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Kosten für eine Sanierung/einen Neubau des Gebäudes zu ermitteln.
Für die weitere Planung ist der Schulbezirk für die Grundschule Küsten neu festzulegen. Bei der Festlegung ist zu bedenken, dass bei einer Neuerrichtung eines Schulgebäudes die in § 4 Absatz 1 Nummer 1 Verordnung für die Schulorganisation (SchulOrgVO) für eine Grundschule festgelegte Mindestgröße von einer Klasse je Schuljahrgang (Einzügigkeit) von 24 Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollte.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Eine Kostenschätzung kann erst nach der vorgenannten Entscheidung erfolgen.
Ohne!