Betreff
Überplanmäßige Ausgabe im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Kommunalschleppers
Vorlage
075/2017 SG
Aktenzeichen
666206SG:KFZ-Masch-Geräte/2017 Kommunalschlepper/Ausschreibung
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Wirtschaftsplan 2017 des Kommunal-Service Lüchow sind für die Anschaffung eines Kommunalschleppers Investitionen in Höhe von 80.000,00 € eingeplant worden. Hierbei handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung eines multifunktionalen Kommunalschleppers aus dem Jahr 2003 mit ca. 8.500 Betriebsstunden, der aufgrund von Altersverschleiß ausgemustert werden soll. Da das zu ersetzende Fahrzeug sich durch den Anbau von Arbeitsgeräten in Front - direkt hinter der Windschutzscheibe - als effektiv und mit Knicklenkung äußerst wendig erwiesen hat (z. B. Winterdienst im Innenstadtbereich, Schnee-/Eisräumung der Fußgängerbrücke (Schulbereich), Grünflächenpflege), wurde für die Ersatzbeschaffung ein gleicher Schleppertyp gewählt.

Nach Auswertung der Ausschreibungsergebnisse reicht der Planansatz nicht zur Finanzierung des Kaufs aus, sodass 8.595,50 € als überplanmäßige Ausgabe durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu genehmigen sind.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

88.595,50

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

80.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

8.595,50

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

8.860,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Finanzierung der Abbau von Finanzmittelüberschüssen aus Vorjahren

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.595,50 € für die Beschaffung eines multifunktionalen Kommunalschleppers zuzustimmen.