Im Wirtschaftsplan 2017 des Kommunal-Service Lüchow sind für
die Anschaffung eines Kommunalschleppers Investitionen in Höhe von 80.000,00 €
eingeplant worden. Hierbei handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung eines
multifunktionalen Kommunalschleppers aus dem Jahr 2003 mit ca. 8.500
Betriebsstunden, der aufgrund von Altersverschleiß ausgemustert werden soll. Da
das zu ersetzende Fahrzeug sich durch den Anbau von Arbeitsgeräten in
Front - direkt hinter der Windschutzscheibe - als effektiv und mit Knicklenkung
äußerst wendig erwiesen hat (z. B. Winterdienst im Innenstadtbereich,
Schnee-/Eisräumung der Fußgängerbrücke (Schulbereich), Grünflächenpflege), wurde für die Ersatzbeschaffung ein gleicher
Schleppertyp gewählt.
Nach Auswertung der Ausschreibungsergebnisse reicht der Planansatz nicht zur Finanzierung des Kaufs aus, sodass 8.595,50 € als überplanmäßige Ausgabe durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu genehmigen sind.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
88.595,50 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
80.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
8.595,50 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
8.860,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Finanzierung der Abbau von Finanzmittelüberschüssen aus Vorjahren
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.595,50 € für die Beschaffung eines multifunktionalen Kommunalschleppers zuzustimmen.