Betreff
Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 bis 2020
Vorlage
076/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 fordert im 4. Teil, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals bis zum 31. Dezember 2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Der Gleichstellungsplan als solcher und das Ergebnis der Periode ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Dieses erfolgt mit der jeweiligen Fortschreibung eines neuen Gleichstellungsplans.

 

Als Grundlage für den neuen Gleichstellungsplanes dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Fluktuation der Verwaltung und des Kommunal-Service Lüchow zum Stichtag 30. Juni 2017. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.

Die im Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden.

 

Die Feststellung, ob eine geschlechtsspezifische Unter-repräsentanz/Überrepräsentanz vorliegt, wird in den jeweiligen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und nach Tarifgebieten dargestellt. Insbesondere bei kleineren Verwaltungen ist ein Ausgleich der Repräsentanzen nicht immer zu erreichen, da oft nur eine oder wenige Personen in einer Entgeltgruppe vertreten sind. Zudem werden die Repräsentanzen der Geschlechter z. B. durch Tätigkeiten beeinflusst, die gesamtgesellschaftlich gesehen überwiegend von einem Geschlecht wahrgenommen werden (z. B. Bauhof oder Reinigungsaufgaben). Diese Aspekte können nicht allein mit einer Personalpolitik verändert werden, sondern hier bedarf es langfristiger Projekten und gesellschaftlichen Veränderungen.

Die unter Punkt 7 ausgewiesene Handlungsziele sind dennoch zu beachten. Der Gleichstellungsplan wurde unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung, der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates entwickelt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 mit seinen Anlagen.