Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember
2010 fordert im 4. Teil, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten
erstmals bis zum 31. Dezember 2011 jeweils für drei Jahre einen
Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Der Gleichstellungsplan als solcher und
das Ergebnis der Periode ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der
Geltungsdauer den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Dieses erfolgt mit der
jeweiligen Fortschreibung eines neuen Gleichstellungsplans.
Als Grundlage für den neuen Gleichstellungsplanes dient eine
Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden
Fluktuation der Verwaltung und des Kommunal-Service Lüchow zum Stichtag 30.
Juni 2017. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen
und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.
Die im Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen
müssen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen
oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der
Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden.
Die Feststellung, ob eine geschlechtsspezifische
Unter-repräsentanz/Überrepräsentanz vorliegt, wird in den jeweiligen
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und nach Tarifgebieten dargestellt.
Insbesondere bei kleineren Verwaltungen ist ein Ausgleich der Repräsentanzen
nicht immer zu erreichen, da oft nur eine oder wenige Personen in einer
Entgeltgruppe vertreten sind. Zudem werden die Repräsentanzen der Geschlechter
z. B. durch Tätigkeiten beeinflusst, die gesamtgesellschaftlich gesehen
überwiegend von einem Geschlecht wahrgenommen werden (z. B. Bauhof oder
Reinigungsaufgaben). Diese Aspekte können nicht allein mit einer
Personalpolitik verändert werden, sondern hier bedarf es langfristiger
Projekten und gesellschaftlichen Veränderungen.
Die unter Punkt 7 ausgewiesene Handlungsziele sind dennoch zu beachten.
Der Gleichstellungsplan wurde unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung, der
Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates entwickelt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 mit seinen Anlagen.